Stadtparlament hebelt Gleichbehandlungsgesetz aus

Veröffentlicht am 15.10.2016 in Fraktion

Eine breite Unterstützung wurde dem Kinder- und Jugendbeirat (KJB) bei der Konstituierung im Juli zugesichert. Der neu gewählte Beirat ging dadurch gestärkt und motiviert an die Arbeit. Dieses Vertrauen wurde allerdings in der jüngsten Stadtverordneten-versammlung erheblich gestört. Das Parlament beschloss nämlich, gegen die Stimmen der SPD die Zahl der Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirat auf 6 Sitzungen zu begrenzen.

Ein Änderungsantrag der Sozialdemokraten sah vor, den KJB mit dem Ausländerbeirat und den Ortsbeiräten gleichzustellen, nämlich die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass der KJB auch bis zu 10 Sitzungen im Jahr abhalten darf.

Im Februar diesen Jahres verabschiedete die Stadtverordnetenversammlung die Geschäftsordnung für den Kinder- und Jugendbeirat. Damit hat das Parlament diesem Gremium eine besondere Bedeutung beigemessen. Es wurde ausdrücklich als „aktives Organ der Stadt Büdingen“ definiert und weist die städtischen Gremien an, die Meinungen, Anregungen und Ideen der Kinder und Jugendlichen bei der politischen Willensbildung mit einfließen zu lassen. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eröffnet, in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen zu Planungen und Vorhaben der Stadt Stellung zu beziehen und eigene Vorschläge einzubringen.

Alleine schon mit dieser Aufgabenzuweisung sollte es selbstverständlich sein, dass der Kinder- und Jugendbeirat dieser Stadt den anderen Beiräten gleichgestellt wird. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Ortsbeiräte und Ausländerbeirat nach der Entschädigungssatzung zehn Sitzungen für ihre politische Arbeit haben sollen, der Kinder- und Jugendbeirat aber nur sechs“, begründet die Stadtverordnete und Ausschussvorsitzende für Jugend, Kultur, Soziales Sieglinde Huxhorn-Engler. „Politisch ist die Gleichstellung ein wichtiges Signal, dass dieses Parlament den Kinder- und Jugendbeirat nicht als „Spielwiese“ betrachtet, sondern ihn tatsächlich ernst mit und als Partner im Willensbildungsprozess der Stadt akzeptiert – entsprechend seiner Geschäftsordnung!“

Aber auch aus rechtlicher Sicht hält die SPD die Entscheidung der Stadtverordneten für fatal. „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss für eine Ungleichbehandlung ein „Grund von solcher Art und von solchem Gewicht“ vorhanden sein, „dass er die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann“. Ein solcher liegt hier nicht vor. Außerdem: im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, wird Alter ausdrücklich als ein nicht zulässiger Diskriminierungsgrund genannt“, kommentiert Huxhorn-Engler die rechtliche Würdigung der Sozialdemokraten.

Sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung sind für die SPD nicht erkennbar. Deshalb ist eine Angleichung zwingend notwendig um dem Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel drei des Grundgesetzes gerecht zu werden.

Stadtverordneter Rolf Kleta kritisiert, dass der KJB in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gar nicht gehört wurde und dem Beirat die Entschädigungssatzung einfach „vorgesetzt“ wurde. „Die jungen Menschen im JKB sind die Zukunft unserer Demokratie. Wir vergeben uns nicht, wenn wir den Jugendlichen die gleichen Rechte wie anderen Gremien zugestehen“.

Die SPD-Fraktion gibt zu bedenken, dass die Jugendlichen im KJB, die Politiker von morgen sind. Welches Vorbild gibt ihnen das Stadtparlament, mit einer solchen Entscheidung? Wie will man auf dieser Basis den Argumenten, „die machen ja doch, was sie wollen“ und „meine Stimme zählt ja nicht“, entgegentreten?

Die Fraktion hofft, dass nicht zuletzt auf Grund der eingetretenen Diskussion die Mehrheit der Stadtverordneten doch noch zu einer anderen, positiven Entscheidung gelangen.

 
 

Unser Bürgermeisterkandidat Rolf Kleta

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