SPD Fraktion stellt Antrag zum Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger

Veröffentlicht am 19.04.2018 in Fraktion

Es ist höchste Zeit, die Weitergabe von Daten der Willkür der freien Marktwirtschaft zu entziehen und an die vorherige Einwilligung der Betroffenen zu knüpfen. Die Strafvorschriften müssen drastisch verschärft werden, um vom Datenmissbrauch abzuschrecken, und die Aufsichtsbehörden des Datenschutzes müssen gestärkt werden. Aber der Umgang mit Daten umfasst erheblich mehr. Dreißig Jahre nach Erlass des Datenschutzrechtes hat sich klar gezeigt, dass es den technischen und gesellschaftlichen Anforderungen an Datenschutz in vieler Hinsicht nicht mehr gerecht wird. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger über seine Daten muss umfassend angelegt sein.

Die SPD Fraktion im Stadtparlament hat daher einen Antrag zur nächsten Sitzung eingereicht. 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die über einen Bürger in der Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt) gespeicherten Daten nicht an nachfolgend genannte Dritte weitergegeben werden dürfen:

  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, wenn diese Informationen und Wahlwerbung für parlamentarische und kommunale Vertretungskörperschaften zusenden wollen,
  • an Antragsteller von Abstimmungen, Bürgerinitiativen, Bürger- und Volksbegehren,
  • an Presse, Rundfunk sowie parlamentarische und kommunale Vertretungskörperschaften, wenn sie Alters- und Ehejubiläen veröffentlichen wollen,
  • an Adressbuchverlage und Herausgeber ähnlicher Nachschlagewerke,
  • an eingetragene öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, der der Bürger nicht angehört,
  • durch automatisierten Abruf über das Internet,
  • an Unternehmen und Einzelpersonen, die eine schriftliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen (einfache sowie erweiterte Auskunft aus dem Melderegister)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die gespeicherten Daten nur mit vorliegender schriftlicher Erlaubnis des Betroffenen weitergegeben werden dürfen.

 

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung wiederspricht der Argumentation des Hauptgeschäftsführers des Städte- und Gemeindebund, das die Kommunen über wertvolle Datensätze verfügen, die sie zukünftig in anonymisierter Form nicht mehr nur kostenlos zur Verfügung stellen, sondern selbst zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger nutzen sollten.

Im Zusammenhang mit dem Datenskandal bei Facebook und Deutscher Post zeugt die Aussage des Hauptgeschäftsführers des Städte – und Gemeindebund nicht von gesellschaftlicher Weitsicht.

Daten, die durch die Gemeinden von den Bürgern erhoben werden, sind gesetzlich vorgeschrieben und von Bürger ehrlich und gewissenhaft anzugeben. Sie sind keine freiwilligen Angaben im Gegensatz zu sozialen Netzwerken.

Anders als bei sozialen Netzwerken hat der Einwohner einer Gemeinde auch nicht die Wahlmöglichkeit, ob er sich für die Datenspeicherung entscheidet oder auch nicht.

Die Datenangabe gegenüber den Gemeinden ist eine gesetzlich geregelte Pflicht, insofern können die Bürger auch von der Gemeinde verlangen, dass ihre Daten auch nicht in anonymisierter Form für gewerbliche Zwecke weitergegeben werden. Wer glaubt, das anonymisierte Daten im Zeitalter millionenfacher Datenspeicherungen keine Rückschlüsse auf personenbezogene Informationen zulassen, hat die Digitalisierung nicht begriffen.

Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft, aus dem auch noch ein gravierender finanzieller Vorteil für die Gemeinde entsteht.

 
 

Unser Bürgermeisterkandidat Rolf Kleta

Besuchen Sie mich auf meiner Homepage

Mitglied werden

Für uns im Bundestag

Bettina Müller

Für uns im Landtag

Lisa Gnadl

Besuchen Sie uns auf Facebook

Für uns im Kreistag

Manfred Scheid-Varisco

Besuchen Sie uns auf Twitter

Fotogalerie - Neujahrsempfang 2019

Fotogalerie - Sommerfest 2017

Bezirk SPD Hessen-Süd

Unterbezirk SPD Wetterau

vorwärts

Counter

Besucher:976187
Heute:19
Online:1

Suchen

Zur Startseite