Am Sonntag, dem 14. März 2021 findet die Kommunalwahl l statt. Bei der Kommunalwahl werden die Ortsbeiräte, die Stadtverordnetenversammlung und der Kreistag des Wetteraukreises gewählt.
Nutzen Sie ab 1. Februar 2021 die Briefwahl!
So haben Sie ausreichend Zeit, sich mit den Stimmzetteln auseinanderzusetzen und diese zu Hause auszufüllen.
Drei Stimmen, ein Brief: So funktioniert die Briefwahl
Sie sind am Wahlsonntag, 14. März 2021, nicht zuhause, haben keine Zeit für einen Gang zum Wahllokal oder möchten aufgrund von Corona nicht ins Wahllokal? Kein Problem. Per Briefwahl können Sie dennoch an der Kommunalwahl teilnehmen und ihre drei Stimmen abgeben. Das geht so schnell wie einfach. Deswegen an der Wahl teilnehmen. Unsere Demokratie ist wertvoll, Ihr Wahlrecht ebenso.
Briefwahl: Wie geht das?
Sie können mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihrem Personalausweis persönlich Ihre Briefwahlunterlagen im Wahlamt abholen und dort auch gleich wählen. Sie können die Briefwahlunterlagen auch einfach mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung per Post anfordern. Genaue Infos erhalten Sie in Ihrer Stadt/Gemeinde, denn vielerorts kann der Antrag auch direkt über die Website des Wahlamts erfolgen.
Wichtig: Der Wahlbrief muss rechtzeitig per Post abgeschickt oder abgegeben werden. Geben Sie Ihren Wahlbrief möglichst spätestens bis Donnerstag vor der Wahl auf. Sie können aber bis zum Wahlsonntag ihren Wahlbrief in den Briefkasten der Stadt Büdingen, vor dem Rathaus, einwerfen.