Kreisanzeiger vom 06.03.2019:
In Büdingen wird es künftig einen Behindertenbeauftragten geben. Einstimmig beschloss dies die Stadtverordnetenversammlung im Zuge ihrer jüngsten Sitzung im Historischen Rathaus. Der Antrag geht auf die SPD zurück. Der Behindertenbeauftragte soll Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse in allen Fragen beraten, die behinderte Menschen betreffen.
Die Abstimmung erfolgte ohne Aussprache, nachdem der Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales (JKS) das Thema bereits einstimmig befürwortet hatte. Wie es in der Begründung der Beschlussvorlage heißt, erführen Menschen mit Behinderungen oft Benachteiligungen. Zudem beklagten sie eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten im täglichen gesellschaftlichen Leben. Ein Behindertenbeauftragter solle dafür Sorge tragen, dass "gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens" angestrebt werden. Dazu sei allerdings zunächst notwendig, die Rechte und Aufgaben eines Behindertenbeauftragten im Büdinger Kontext zu definieren.
Eine weitere Forderung ist unter anderem, die Belange von Menschen mit Einschränkungen stärker im Rahmen politischer Entscheidungen zu berücksichtigen. Auch dies könne durch die Einbindung eines Behindertenbeauftragten erfolgen. Im Zuge seiner Tätigkeit soll er bezüglich seiner persönlichen Rechte und Pflichten den ehrenamtlichen Stadtverordneten gleichgestellt sein.
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